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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen nicht (vollständig) behobenen Mangels formeller Erfordernisse (Vorlage des angefochtenen Bescheides)Rechtssatz
Der Einschreiter behauptet zwar, "daß es mir auf Grund meiner Inhaftierung nicht möglich war Ihnen den angefochtenen Bescheid in Ur- oder Abschrift vorzulegen", unterläßt es jedoch, die hiefür maßgeblichen Gründe darzulegen oder aufzuzeigen, warum nur ein minderer Grad der Fahrlässigkeit seine Säumnis bewirkte. Da er am Anhaltungsort den bekämpften Bescheid zu eigenen Handen zugestellt erhielt, tut er mit dem bloßen Hinweis auf seine Anhaltung nicht dar, daß er gehindert gewesen wäre, dem Mängelbehebungsauftrag zu entsprechen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1442.1994Dokumentnummer
JFR_10049773_94B01442_2_01