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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0049 94/13/0050Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/24 91/15/0105 4Stammrechtssatz
Im Nachsichtverfahren ist es Aufgabe des Nachsichtwerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130047.X02Im RIS seit
03.04.2001