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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0174Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 4Stammrechtssatz
Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers (innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist) gesteckt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996130173.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2011