RS Vwgh 1996/12/12 96/07/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1996
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §34 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/16 89/07/0054 2 VwSlg 13096 A/1990

Stammrechtssatz

Gem § 34 Abs 4 WRG obliegt es demjenigen, dessen Grundstücke und Anlagen in ein Schutzgebiet einbezogen werden sollen, bereits im Verfahren, in dem die entsprechenden Anordnungen in Aussicht genommen werden, zutreffendenfalls geltend zu machen, daß er dann seine Grundstücke und Anlagen nicht weiter auf die Art und in dem Umfang nutzen kann, wie es ihm auf Grund bestehender Rechte zusteht. Wird ein derartiges Vorbringen erstattet, dann ist die Beh zu Ermittlungen darüber verpflichtet, ob und inwieweit die betreffenden Behauptungen stimmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070036.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten