Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §34 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/16 89/07/0054 2 VwSlg 13096 A/1990Stammrechtssatz
Gem § 34 Abs 4 WRG obliegt es demjenigen, dessen Grundstücke und Anlagen in ein Schutzgebiet einbezogen werden sollen, bereits im Verfahren, in dem die entsprechenden Anordnungen in Aussicht genommen werden, zutreffendenfalls geltend zu machen, daß er dann seine Grundstücke und Anlagen nicht weiter auf die Art und in dem Umfang nutzen kann, wie es ihm auf Grund bestehender Rechte zusteht. Wird ein derartiges Vorbringen erstattet, dann ist die Beh zu Ermittlungen darüber verpflichtet, ob und inwieweit die betreffenden Behauptungen stimmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070036.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016