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23/04 ExekutionsordnungNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/10/0202 2 (hier: Grundeigentümer als Dritter von Ersatzvornahme zur Vollstreckung eines wasserrechtlichen Auftrags zur Durchführung letztmaliger Vorkehrungen gem § 29 Abs 1 WRG betroffen)Stammrechtssatz
Hat eine dritte Person Rechte an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstand, steht ihr die Möglichkeit zu, eine Klage nach § 37 EO einzubringen, wenn sie keine Parteistellung im Titelverfahren hatte.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070090.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2008