RS Vfgh 1995/2/27 B248/95

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33
ZPO §146 Abs1

Leitsatz

Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags

Rechtssatz

Nach dem glaubhaften Vorbringen des Beschwerdevertreters hat seine Mitarbeiterin seit vielen Jahren insbesondere auch die tägliche Abfertigung der Poststücke über und wurde für diese Aufgabe entsprechend geschult. Im vorliegenden Fall wurde die an den Verfassungsgerichtshof gerichtete Beschwerde in dreifacher Ausfertigung samt Beilage irrtümlich mittels eines an den Verwaltungsgerichtshof adressierten Kuverts expediert.

Entscheidungstexte

  • B 248/95
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.02.1995 B 248/95

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B248.1995

Dokumentnummer

JFR_10049773_95B00248_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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