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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines WiedereinsetzungsantragsRechtssatz
Nach dem glaubhaften Vorbringen des Beschwerdevertreters hat seine Mitarbeiterin seit vielen Jahren insbesondere auch die tägliche Abfertigung der Poststücke über und wurde für diese Aufgabe entsprechend geschult. Im vorliegenden Fall wurde die an den Verfassungsgerichtshof gerichtete Beschwerde in dreifacher Ausfertigung samt Beilage irrtümlich mittels eines an den Verwaltungsgerichtshof adressierten Kuverts expediert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B248.1995Dokumentnummer
JFR_10049773_95B00248_01