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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §18 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/14 93/10/0208 1 (hier: mangelndes Selbstvertrauen stellt keinen relevanten gesundheitsbedingten Grund für das Nichtantreten zur kommissionellen Prüfung dar)Stammrechtssatz
Grundlage der Leistungsbeurteilung iSd § 18, § 20 SchUG ist ausschließlich die Leistung des Schülers (Hinweis E 9.7.1992, 92/10/0023). Auf den Gesundheitszustand von Schülern ist im Zusammenhang mit Leistungsfeststellungen in dem durch § 18 Abs 6 SchUG und § 2 Abs 4 SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 gezogenen Rahmen Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100095.X01Im RIS seit
02.07.2001