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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs4 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/19 91/10/0166 6Stammrechtssatz
Der parkmäßige Aufbau des Bewuchses (§ 1 Abs 4 lit b ForstG 1975) setzt das Vorliegen eines (von Menschenhand) - unter Zuhilfenahme verschiedener, nicht nur in der Anpflanzung von Forstpflanzen gelegener Gestaltungsmittel - angelegten "Landschaftsgartens" voraus (Hinweis E 6.7.1982, 82/07/0078; hier erfolgte auf der betreffenden Teilfläche weder eine parkmäßige Nutzung noch der Einsatz sonstiger in Parks üblicherweise verwendeter Gestaltungsmittel, wie etwa Kronenschnitt bei Bäumen, Fremdländeranbau udgl; die an der Grundstücksgrenze befindliche Hecke allein war nicht geeignet, einen parkmäßigen Aufbau des Bewuchses zu begründen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100139.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009