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10/10 GrundrechteNorm
ForstG 1975 §172 Abs6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/10/0179Rechtssatz
Bei der Prüfung der von Verfassungs wegen gezogenen Grenzen ist in die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Wiederbewaldungspflicht auch der Umstand einzubeziehen, ob die Auferlegung einer Verpflichtung von einem persönlichen, diese auslösenden Verhalten des Verpflichteten unabhängig ist (Hinweis E VfGH 14.10.1993, B 1633/92, VfSlg 13587/1993; hier kann davon keine Rede sein, weil der Verpflichtete die Fläche - nach den erforderlich gewordenen Schlägerungen - gerodet hat, indem er das Gelände einebnete und als Mähwiese nutzte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100039.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2015