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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung von Beschwerden gegen noch nicht erlassene Bescheide mangels tauglicher BeschwerdegegenständeRechtssatz
Zwar kann eine Beschwerde gegen einen Bescheid bereits erhoben werden, bevor er dem Beschwerdeführer zugestellt oder verkündet wurde, doch muß er überhaupt erlassen, dh. einer (anderen) Partei zugestellt oder verkündet worden sein.
(ebenso: B v 13.06.95, B169/95, B v 13.06.95, B939/95).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Bescheid, Verwaltungsverfahren, Zustellung, BescheiderlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2630.1994Dokumentnummer
JFR_10049772_94B02630_2_01