RS Vwgh 1996/12/17 94/05/0171

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

L82000 Bauordnung
L82259 Garagen Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
GaragenG Wr 1957 §6;

Rechtssatz

Der Nachbar besitzt nach § 6 Wr GaragenG einen Rechtsanspruch darauf, daß mit der Errichtung von Garagen keine das zulässige Ausmaß übersteigende Belästigung eintritt (Hinweis E 20.9.1988, 88/05/0119).

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994050171.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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