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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines in der Vergangenheit liegenden Verhaltens, aus dem (noch) keine rechtlichen Konsequenzen gezogen worden sind, besteht nicht (hier: Das eine Pflichtverletzung eines Gemeindesratsmitgliedes behauptende Schreiben der Aufsichtsbehörde würde durch einen Feststellungsbescheid nicht beseitigt; aus dem Unterlassen einer Verteidigung gegen die in diesem Schreiben geäußerte Rechtsansicht kann dem Gemeinderatsmitglied kein Schaden erwachsen).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994010797.X02Im RIS seit
25.01.2001