RS Vwgh 1996/12/17 94/01/0797

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines in der Vergangenheit liegenden Verhaltens, aus dem (noch) keine rechtlichen Konsequenzen gezogen worden sind, besteht nicht (hier: Das eine Pflichtverletzung eines Gemeindesratsmitgliedes behauptende Schreiben der Aufsichtsbehörde würde durch einen Feststellungsbescheid nicht beseitigt; aus dem Unterlassen einer Verteidigung gegen die in diesem Schreiben geäußerte Rechtsansicht kann dem Gemeinderatsmitglied kein Schaden erwachsen).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994010797.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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