RS Vwgh 1996/12/17 96/05/0271

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1996
beobachten
merken

Index

L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
GdO Bgld 1965 §77 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/11/19 96/05/0152 3

Stammrechtssatz

Weder einem abweisenden noch einem zurückweisenden Vorstellungsbescheid kommt in seiner Begründung bindende Wirkung für das weitere Verfahren zu.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050271.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten