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L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt BurgenlandNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1996/11/19 96/05/0152 3Stammrechtssatz
Weder einem abweisenden noch einem zurückweisenden Vorstellungsbescheid kommt in seiner Begründung bindende Wirkung für das weitere Verfahren zu.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050271.X01Im RIS seit
06.08.2001