RS Vwgh 1996/12/17 96/08/0140

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;

Rechtssatz

Unabhängig davon, ob für die Subsumtion unter § 12 Abs 3 lit f AlVG (Hinweis E 22.10.1996, 96/08/0125) die bloße Immatrikulation ohne bereits erfolgte erstmalige Inskription ausreicht (vgl dazu § 4 Abs 1 lit a, § 6 und § 10 AHSchStG), genügt jedenfalls ihr Fortbestand in der Zeit der Hauptferien (iSd § 19 AHSchStG), wenn also bereits eine Inskription erfolgt ist und die Absicht einer neuerlichen Inskription im kommenden Semester besteht, weil jedenfalls in diesem Fall die zum Studienjahr zählenden Hauptferien, die nur nach Maßgabe des § 19 Abs 2 AHSchStG prüfungsfrei zu belassen sind, zur Ausbildung iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG zu rechnen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080140.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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