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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Unabhängig davon, ob für die Subsumtion unter § 12 Abs 3 lit f AlVG (Hinweis E 22.10.1996, 96/08/0125) die bloße Immatrikulation ohne bereits erfolgte erstmalige Inskription ausreicht (vgl dazu § 4 Abs 1 lit a, § 6 und § 10 AHSchStG), genügt jedenfalls ihr Fortbestand in der Zeit der Hauptferien (iSd § 19 AHSchStG), wenn also bereits eine Inskription erfolgt ist und die Absicht einer neuerlichen Inskription im kommenden Semester besteht, weil jedenfalls in diesem Fall die zum Studienjahr zählenden Hauptferien, die nur nach Maßgabe des § 19 Abs 2 AHSchStG prüfungsfrei zu belassen sind, zur Ausbildung iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG zu rechnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996080140.X02Im RIS seit
18.10.2001