RS Vfgh 1995/2/28 B1160/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1995
beobachten
merken

Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art83 Abs2
Tir GVG 1983 §3 Abs1 lita
Tir GVG 1983 §16
Tir GVG 1993 §28
Tir GVG 1993 §40

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Abweisung der Berufung gegen die Zurückweisung eines Antrags auf neuerliche grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft infolge Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts wegen bereits früher erfolgter Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrichtiger Zusammensetzung der nach dem Tir GVG 1993 zuständigen Landes-Grundverkehrskommission

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen §28 und §40 Tir GVG 1993.

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrichtiger Zusammensetzung der nach dem Tir GVG 1993 zuständigen Landes-Grundverkehrkommission (vgl E v 27.02.95, B721/94).

Die Behörde konnte sich auf §16 Abs1, erster Satz, Tir GVG 1983 stützen, wonach unmittelbar durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung der dem Verwaltungsverfahren zugrundeliegende Rechtserwerb nichtig wird. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, hatte in seinem Antrag vom September 1993 ausdrücklich und ausschließlich auf den Kaufvertrag aus dem Jahre 1976 Bezug genommen und erst im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof angedeutet, das alte, möglicherweise nichtige Rechtsgeschäft sei Inhalt einer zwischenzeitig neu geschlossenen mündlichen Vereinbarung geworden. Angesichts dessen kann der belangten Behörde aber nicht entgegengetreten werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Behördenzuständigkeit, Kollegialbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B1160.1994

Dokumentnummer

JFR_10049772_94B01160_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten