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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Ob eine Partei gem § 42 Abs 1 AVG einem Parteienantrag (hier Antrag auf Bewilligung eines Bauvorhabens) als zustimmend, also als präkludiert anzusehen ist, ist nicht in einem Verfahren zu klären, welches auf die Überprüfung der Parteistellung eines Anrainers beschränkt ist (Hinweis E 15.10.1996, 96/05/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050150.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009