RS Vwgh 1996/12/17 96/05/0150

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;

Rechtssatz

Ob eine Partei gem § 42 Abs 1 AVG einem Parteienantrag (hier Antrag auf Bewilligung eines Bauvorhabens) als zustimmend, also als präkludiert anzusehen ist, ist nicht in einem Verfahren zu klären, welches auf die Überprüfung der Parteistellung eines Anrainers beschränkt ist (Hinweis E 15.10.1996, 96/05/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050150.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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