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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Eintritt der Arbeitslosigkeit ist jener Tag zu verstehen, der dem Tag der Beendigung des letzten arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses folgt, das für die Erfüllung der Anwartschaft für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung von Belang ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996080134.X03Im RIS seit
18.10.2001