RS Vwgh 1996/12/17 96/08/0134

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;

Rechtssatz

Unter dem Eintritt der Arbeitslosigkeit ist jener Tag zu verstehen, der dem Tag der Beendigung des letzten arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses folgt, das für die Erfüllung der Anwartschaft für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung von Belang ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080134.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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