RS Vwgh 1996/12/17 92/14/0176

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs3;

Rechtssatz

Will ein Abgabepflichtiger die Berücksichtigung höherer Werbungskosten anstelle der für ihn in Betracht kommenden Werbungskostenpauschbeträge erreichen, dann hat er sämtliche Werbungskosten nachzuweisen (Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0253).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140176.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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