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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs3;Rechtssatz
Will ein Abgabepflichtiger die Berücksichtigung höherer Werbungskosten anstelle der für ihn in Betracht kommenden Werbungskostenpauschbeträge erreichen, dann hat er sämtliche Werbungskosten nachzuweisen (Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0253).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140176.X01Im RIS seit
20.11.2000