RS Vwgh 1996/12/18 92/12/0236

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §30 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Neuwertversicherung für gebrauchten Hausrat handelt es sich nicht um eine "angemessene" Versicherung iSd § 30 Abs 1 letzter Satz RGV, deren Kosten zur Gänze vom öffentlich-rechtlichen Dienstgeber zu tragen wären. Das würde nämlich letztlich bedeuten, daß im Falle eines Schadens auf Kosten des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers gebrauchtes Gut durch neues Gut zu ersetzen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992120236.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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