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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/12/0183 E 23. Juni 1986 RS 3(hier: gilt sinngemäß auch für die Erschwerniszulage)Stammrechtssatz
Das Gesetz bringt durch die Worte "besondere Gefahren" zum Ausdruck, dass es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen; es muss die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75, 31.3.1977, 2150/74 und 7.3.1979, 2880/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120122.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014