RS Vwgh 1996/12/18 96/12/0122

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a Abs1;
GehG 1956 §19b Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0183 E 23. Juni 1986 RS 3(hier: gilt sinngemäß auch für die Erschwerniszulage)

Stammrechtssatz

Das Gesetz bringt durch die Worte "besondere Gefahren" zum Ausdruck, dass es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen; es muss die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75, 31.3.1977, 2150/74 und 7.3.1979, 2880/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120122.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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