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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Feststellung gemäß §54 FremdenG, daß keine stichhaltigen Gründe für die Annahme bestünden, der Beschwerdeführer - seinen Angaben nach ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Abstammung - sei in der Türkei gemäß §37 Abs1 oder Abs2 leg cit bedroht.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B564.1995Dokumentnummer
JFR_10049698_95B00564_01