RS Vfgh 1995/3/2 B564/95

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Veröffentlicht am 02.03.1995
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Folge

Interessenabwägung

Feststellung gemäß §54 FremdenG, daß keine stichhaltigen Gründe für die Annahme bestünden, der Beschwerdeführer - seinen Angaben nach ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Abstammung - sei in der Türkei gemäß §37 Abs1 oder Abs2 leg cit bedroht.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B564.1995

Dokumentnummer

JFR_10049698_95B00564_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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