Index
21/01 HandelsrechtNorm
BAO §21 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/10 94/15/0114 2 (hier Zuwendung des Komplimentärs an eine KG)Stammrechtssatz
Bei einer Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist eine Untersuchung dahin geboten, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung - ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Im letzteren Fall ist die Leistung - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung zB als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150168.X04Im RIS seit
26.11.2001