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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/24 94/19/0089 2Stammrechtssatz
Soll einem Asylwerber vorgehalten werden, er sei nicht in der Lage gewesen, nähere Angaben über ein bestimmtes Beweisthema zu machen, muß zunächst einmal festgestellt werden, daß solche näheren Angaben als möglicherweise entscheidungswesentliche Kriterien überhaupt erfragt worden sind (Hinweis E 27.1.1994, 92/01/1117).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200581.X01Im RIS seit
20.11.2000