RS Vfgh 1995/3/2 B82/92

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Veröffentlicht am 02.03.1995
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung des Satzes "Für dieses Betriebsgebiet ist aber im besonderen auf die Niederlassung von emissionsfreien, lärmfreien, umweltfreundlichen Betrieben zu achten, um die bereits bestehenden Wohnhäuser im Bereich dieses Gebietes zu schützen." in der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gloggnitz vom 28.04.76, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm mit dem Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet erlassen wird, mit E v 02.03.95, V248/94.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B82.1992

Dokumentnummer

JFR_10049698_92B00082_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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