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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Es ist eine Erfahrungstatsache, daß Wiederholungstäter strengeren Strafdrohungen ausgesetzt sind als Ersttäter (hier: Zweimalige Inhaftierung wegen vorausgegangener Desertionen).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200358.X01Im RIS seit
20.11.2000