RS Vwgh 1996/12/18 96/20/0793

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1993 §37;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/19 94/19/0866 2

Stammrechtssatz

Soweit der Asylwerber darauf verweist, ihm drohe bei einer allfälligen Abschiebung in sein Heimatland eine Verfolgung mit menschenrechtswidrigen Mitteln, so ist ein derartiges Vorbringen gegebenenfalls nach § 37 FRG zu berücksichtigen, vermag aber keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996200793.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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