RS Vwgh 1996/12/18 96/18/0552

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §31 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/18/0553 bis 0560

Rechtssatz

Hat sich das abgelehnte Mitglied des VwGH von sich aus für befangen erklärt, ist das Verfahren über den Ablehnungsantrag als gegenstandslos einzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996180552.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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