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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/18/0553 bis 0560Rechtssatz
Hat sich das abgelehnte Mitglied des VwGH von sich aus für befangen erklärt, ist das Verfahren über den Ablehnungsantrag als gegenstandslos einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996180552.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015