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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Trotz der bürgerkriegsähnlichen Situation in den Kurdengebieten ist auf Grund der allgemeinen Erfahrung, der Rechtslage und Rechtsanwendung NICHT anzunehmen, daß in der Türkei IN DER REGEL die begründete Gefahr einer Verfolgung aus den in § 1 Z 1 AsylG 1991 genannten Gründen besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200361.X01Im RIS seit
20.11.2000