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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
RGV 1955 §30 Abs1;Rechtssatz
Dem Runderlaß des BMAA, in dem die Höchstgrenze für die Übernahme der Versicherungsprämie für die Versicherung des Übersiedlungsgutes anläßlich von Versetzungen festgesetzt ist, kommt zwar keine normative Bedeutung zu, doch bedeutet dies nicht, daß er jedenfalls unbeachtlich wäre (hier: durch die bis zu der Übersiedlung eingetretene Preissteigerung war der an die Inflationsrate angepaßte Versicherungswert überholt, sodaß dessen Aufwertung gerechtfertigt ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992120236.X03Im RIS seit
11.07.2001