RS Vwgh 1996/12/18 95/20/0609

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es kann nicht zielführend sein, die Beweiswürdigung auf Rechtsinstitute und Begriffe westlicher, rechtsstaatlicher Demokratien zu stützen, kann doch nicht von vornherein angenommen werden, daß auch in nichtdemokratischen, fundamentalistisch regierten oder im Umbruch befindlichen Staaten auch nur annähernd vergleichbare Verhältnisse herrschen (hier: dies gilt auch für die Bewirkung der Freilassung aus dem Gefängnis durch Hinterlegung einer Kaution).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200609.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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