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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Es kann nicht zielführend sein, die Beweiswürdigung auf Rechtsinstitute und Begriffe westlicher, rechtsstaatlicher Demokratien zu stützen, kann doch nicht von vornherein angenommen werden, daß auch in nichtdemokratischen, fundamentalistisch regierten oder im Umbruch befindlichen Staaten auch nur annähernd vergleichbare Verhältnisse herrschen (hier: dies gilt auch für die Bewirkung der Freilassung aus dem Gefängnis durch Hinterlegung einer Kaution).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200609.X01Im RIS seit
20.11.2000