RS Vwgh 1996/12/18 95/20/0611

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1 impl;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Annahme einer sogenannten inländischen Fluchtalternative ist ausgeschlossen, wenn auf Grund eines aufrechten und vollziehbaren Haftbefehls territorial uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten der staatlichen Behörden auf den Asylwerber gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200611.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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