Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Annahme einer sogenannten inländischen Fluchtalternative ist ausgeschlossen, wenn auf Grund eines aufrechten und vollziehbaren Haftbefehls territorial uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten der staatlichen Behörden auf den Asylwerber gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200611.X02Im RIS seit
20.11.2000