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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/10 91/14/0057 2Stammrechtssatz
Es muß der Behörde nachgewiesen werden, um welche Arbeiten es sich im einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150156.X01Im RIS seit
20.11.2000