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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Dem Beamten ist in keinem Fall ein Rechtsanspruch auf Belohnung durch § 19 GehG eingeräumt. Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120090.X01Im RIS seit
11.07.2001