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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art116 Abs1;Rechtssatz
Sowohl beim Recht auf Selbstverwaltung (vgl Art 116 Abs 1 B-VG) als auch beim Recht auf selbständige Führung des Haushaltes und Ausschreibung von Abgaben (vgl Art 116 Abs 2 B-VG) handelt es sich um verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter RechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150104.X01Im RIS seit
20.11.2000