RS Vwgh 1996/12/18 96/12/0186

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §27 Abs1;
RGV 1955 §28;
RGV 1955 §33 Abs2;

Rechtssatz

Dem Anspruch auf Ersatz von Einlagerungskosten iSd § 33 Abs 2 RGV ist ein Anspruch auf Mietzinsentschädigung (wenngleich besonderer Art) und damit ein Anspruch auf Übersiedlungsgebühren. Die zur Behandlung von Anträgen betreffend Übersiedlungsgebühren zuständige Dienstbehörde hat zum Ersatz derartiger Kosten das Einvernehmen mit den in § 33 Abs 2 RGV genannten Behörden herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120186.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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