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L37132 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallbeseitigungsG Krnt 1978 §16 Abs1;Rechtssatz
Die demonstrativ aufgezählten Beispiele im Krnt AbfallbeseitigungsG und in der Krnt AbfallO sind zur Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes "Schutz der Nachbarschaft gegen unzumutbare Belästigung" heranzuziehen. Die aufgezählten Beispiele lassen im Hinblick auf die von ihnen ausgehenden Einwirkungen als geschütztes Rechtsgut sowohl das Eigentumsrecht ("sachenrechtlicher" Bezug; ...vgl dazu § 364 Abs 2 ABGB) als auch das Wohlbefinden einer Person zu ("personenbezogene" Komponente).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1990120316.X02Im RIS seit
20.11.2000