RS Vwgh 1996/12/18 90/12/0316

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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L37132 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Kärnten
L82402 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Kärnten
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

AbfallbeseitigungsG Krnt 1978 §16 Abs1;
AbfallO Krnt 1988 §29 Abs4;
ABGB §364 Abs2;
ABGB §7;

Rechtssatz

Die demonstrativ aufgezählten Beispiele im Krnt AbfallbeseitigungsG und in der Krnt AbfallO sind zur Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes "Schutz der Nachbarschaft gegen unzumutbare Belästigung" heranzuziehen. Die aufgezählten Beispiele lassen im Hinblick auf die von ihnen ausgehenden Einwirkungen als geschütztes Rechtsgut sowohl das Eigentumsrecht ("sachenrechtlicher" Bezug; ...vgl dazu § 364 Abs 2 ABGB) als auch das Wohlbefinden einer Person zu ("personenbezogene" Komponente).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1990120316.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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