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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0106 1Stammrechtssatz
Ändern sich die politischen Verhältnisse im Heimatland (hier Pakistan) des Asylwerbers in der Weise, daß die Partei, deren Zugehörigkeit wegen der Asylwerber verfolgt würde, nunmehr an die Macht gekommen ist, so ist nicht mehr zu befürchten, daß er wegen seiner politischen Gesinnung verfolgt werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200596.X01Im RIS seit
20.11.2000