RS Vwgh 1996/12/18 95/20/0596

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0106 1

Stammrechtssatz

Ändern sich die politischen Verhältnisse im Heimatland (hier Pakistan) des Asylwerbers in der Weise, daß die Partei, deren Zugehörigkeit wegen der Asylwerber verfolgt würde, nunmehr an die Macht gekommen ist, so ist nicht mehr zu befürchten, daß er wegen seiner politischen Gesinnung verfolgt werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200596.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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