RS Vwgh 1996/12/18 96/20/0750

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/07 94/20/0326 1 (hier: drei schwere Eingriffe in fremdes Jagdrecht)

Stammrechtssatz

Ein Waffenverbot ist jedenfalls bei siebenmaliger strafgerichtlicher Verurteilung wegen Delikten gegen die Rechtsgüter des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit (Hinweis E 22.1.1992, 91/01/0175) oder bei widerrechtlichem Waffenbesitz und fünfmaliger Verurteilung wegen Körperverletzung (Hinweis E 20.2.1990, 89/01/0380) gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996200750.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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