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L37132 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallbeseitigungsG Krnt 1978 §16 Abs1;Rechtssatz
Sowohl das Krnt AbfallbeseitigungsG als auch die Krnt AbfallO sehen das Eigentumsrecht des Nachbarn als Rechtsgut an, das gegen unzumutbare Belästigungen geschützt werden soll (hier:
Fischsterben im Fischteich und damit Beeinträchtigung des Grundeigentums iZm dem Betrieb der Abfallbeseitigungsanlage).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1990120316.X01Im RIS seit
20.11.2000