RS Vwgh 1996/12/18 90/12/0316

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

L37132 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Kärnten
L82402 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Kärnten
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AbfallbeseitigungsG Krnt 1978 §16 Abs1;
AbfallbeseitigungsG Krnt 1978 §17 Abs5;
AbfallO Krnt 1988 §29 Abs4 litf;
AbfallO Krnt 1988 §33 Abs2;
ABGB §364 Abs2;
AVG §8;

Rechtssatz

Sowohl das Krnt AbfallbeseitigungsG als auch die Krnt AbfallO sehen das Eigentumsrecht des Nachbarn als Rechtsgut an, das gegen unzumutbare Belästigungen geschützt werden soll (hier:

Fischsterben im Fischteich und damit Beeinträchtigung des Grundeigentums iZm dem Betrieb der Abfallbeseitigungsanlage).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1990120316.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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