RS Vwgh 1996/12/18 94/15/0162

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

21/01 Handelsrecht
21/02 Aktienrecht
21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §15;
EStG 1988 §10 Abs5;
GmbHG §115;
HGB §244;

Rechtssatz

Ein Konzern kann auch vorliegen, wenn kein Mutterunternehmen besteht, von dem die einheitliche Leitung ausgeht (Hinweis Straube, HGB, Rz 5 zu § 244).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150162.X05

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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