RS Vwgh 1996/12/18 92/12/0236

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §30 Abs1;
RGV 1955 §30 Abs2;
RGV 1955 §35d Abs1;

Rechtssatz

Da ein Beamter berechtigt ist, bei der Versetzung in den ausländischen Dienstort Kostenersatz für ein Volumen von 54 m3 an Transportgut anzusprechen, muß dies folgerichtig grundsätzlich auch für die Rückübersiedlung vom ausländischen Dienstort in das Inland gelten, weil dem Gesetz eine Verpflichtung des Beamten, derartiges Übersiedlungsgut im Ausland zurückzulassen oder es aber auf eigene Kosten zurückzutransportieren, nicht zu entnehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992120236.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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