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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §30 Abs1;Rechtssatz
Da ein Beamter berechtigt ist, bei der Versetzung in den ausländischen Dienstort Kostenersatz für ein Volumen von 54 m3 an Transportgut anzusprechen, muß dies folgerichtig grundsätzlich auch für die Rückübersiedlung vom ausländischen Dienstort in das Inland gelten, weil dem Gesetz eine Verpflichtung des Beamten, derartiges Übersiedlungsgut im Ausland zurückzulassen oder es aber auf eigene Kosten zurückzutransportieren, nicht zu entnehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992120236.X01Im RIS seit
11.07.2001