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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1284;Rechtssatz
Für den den Glücksverträgen im weiteren Sinn zu unterstellenden gemischten Vertragstyp des Kaufs gegen Leibrente bedarf es auch betreffend die Begrenzung der Ratenzahlung mit dem Leben des Berechtigten einer vertraglichen Einigung zwischen dem Berechtigten und dem zur Zahlung Verpflichteten. (Hier:
Vorliegen einer Erklärung des Verkaufes, die einen einseitigen Verzicht auf die durch den zuvor geschlossenen Kaufvertrag erworbene Kaufpreisforderung darstellt; ist als Befreiungsvermächtnis anzuzsehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160048.X03Im RIS seit
07.06.2001