RS Vwgh 1996/12/19 96/16/0227

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
FinStrG §17;
FinStrG §89 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/16/0050 1

Stammrechtssatz

Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe des Verfalls oder der Umstand, daß der Gegenstand als Beweismittel in Betracht kommt, sowie das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw zur Beweissicherung (Hinweis E 30.6.1988, 87/16/0164).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160227.X01

Im RIS seit

21.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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