RS Vfgh 1995/3/6 B1736/94

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Veröffentlicht am 06.03.1995
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/07 Personalvertretung

Norm

B-VG Art83 Abs2
Bundes-PersonalvertretungsG §41

Rechtssatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer Administrativbeschwerde durch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission mangels Legitimation des Einschreiters im Hinblick auf die bereits erfolgte einverständliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum Bund

Entscheidungstexte

Schlagworte

Personalvertretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B1736.1994

Dokumentnummer

JFR_10049694_94B01736_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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