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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer Administrativbeschwerde durch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission mangels Legitimation des Einschreiters im Hinblick auf die bereits erfolgte einverständliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum Bund
Schlagworte
PersonalvertretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1736.1994Dokumentnummer
JFR_10049694_94B01736_01