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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Stehen die dem Beamten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang, ist eine isolierte Betrachtung, die sich jeweils nur auf einen Anschuldigungspunkt beschränkt, von vornherein verfehlt.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090016.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016