RS VwGH Erkenntnis 1996/12/19 96/19/2151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Kein RS

Im RIS seit
02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten