RS Vwgh 1996/12/19 96/16/0091

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1278;
ABGB §805;
ErbStG §2 Abs1 Z1;
ErbStG §2 Abs2 Z4;
ErbStG §3 Abs1 Z1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Bei einer sogenannten qualifizierten Ausschlagung der Erbschaft, durch die eine bestimmte Person (der die Erbschaft bei Wegfall des zunächst Berufenen nicht ohne weiters angefallen wäre) begünstigt wird, ist, je nachdem, ob der berufene Erbe für die qualifizierte Ausschlagung ein Entgelt erhält oder nicht, Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung anzunehmen (Hinweis E VS 2.7.1992, 90/16/0167, VwSlg 6690 F/1992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160091.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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