RS Vfgh 1995/3/6 B2798/94

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Veröffentlicht am 06.03.1995
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Index

L1 Gemeinderecht
L1000 Gemeindeordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Tir GemeindeO 1966 §26
Tir GemeindeO 1966 §43

Rechtssatz

Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde (gegen die Stattgabe einer Vorstellung gegen die Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Bordellbewilligung) mangels Vorliegen eines innerhalb der Beschwerdefrist gefaßten Beschlusses des zuständigen Gemeinderates bzw mangels Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beschwerdeerhebung in Form einer dringenden Verfügung des Bürgermeisters

Entscheidungstexte

  • B 2798/94
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.03.1995 B 2798/94

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Gemeinderecht, Vertretung nach außen (Gemeinderecht), Bürgermeister, Gemeinderat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B2798.1994

Dokumentnummer

JFR_10049694_94B02798_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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