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L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde (gegen die Stattgabe einer Vorstellung gegen die Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Bordellbewilligung) mangels Vorliegen eines innerhalb der Beschwerdefrist gefaßten Beschlusses des zuständigen Gemeinderates bzw mangels Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beschwerdeerhebung in Form einer dringenden Verfügung des Bürgermeisters
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Gemeinderecht, Vertretung nach außen (Gemeinderecht), Bürgermeister, GemeinderatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2798.1994Dokumentnummer
JFR_10049694_94B02798_01