RS Vwgh 1996/12/19 94/11/0378

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ABGB §273;
AVG §56;
WehrG 1990 §23 Abs7;

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen des WehrG 1990 ergibt sich für den vom Wehrpflichtigen beantragten Feststellungsbescheid, er sei durch die Mitteilung der Militärbehörde an das Pflegschaftsgericht betreffend den Verdacht auf Vorliegen einer Behinderung iSd § 273 ABGB in seinem Recht nach § 23 Abs 7 WehrG 1990 verletzt worden, keine Grundlage.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110378.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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