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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273;Rechtssatz
Aus den Bestimmungen des WehrG 1990 ergibt sich für den vom Wehrpflichtigen beantragten Feststellungsbescheid, er sei durch die Mitteilung der Militärbehörde an das Pflegschaftsgericht betreffend den Verdacht auf Vorliegen einer Behinderung iSd § 273 ABGB in seinem Recht nach § 23 Abs 7 WehrG 1990 verletzt worden, keine Grundlage.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994110378.X01Im RIS seit
25.01.2001