RS Vwgh 1996/12/19 96/06/0173

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
ROG Slbg 1992 §17 Abs1 Z2 litc;

Rechtssatz

Mit der Widmung "Erweiterte Wohngebiete" ist ein Immissionsschutz verbunden, der dem Nachbarn ein Mitspracherecht dahingehend einräumt, daß in bezug auf seine Liegenschaft keine der in dieser Gesetzesstelle genannten Immissionen oder Belästigungen auftreten. Ein Mitspracherecht dahingehend, ob ein Betrieb eine gewisse Größenordnung überschreite und allenfalls als Einkaufszentrum zu beurteilen wäre, wird dem Nachbarn aber durch § 17 Abs 1 Z 2 lit c Slbg ROG 1992 schon deshalb nicht eingeräumt, weil die dort genannten Betriebe keiner flächenmäßigen Begrenzung unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060173.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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